Campamento Community Values

Anmeldung/Vertragsabschluss 
Der Vertrag zwischen dir und GPMC kommt mit der vorbehaltslosen Bestätigung deiner elektronischen Anmeldung (Buchung) durch die Mideast Tours GmbH zustande. Die Bestätigung kann auch elektronisch per E-Mail zugestellt werden. Eine frühzeitige Anmeldung sichert dir eine Teilnahme an der gewünschten Reise.  

Versicherungen 
Versicherung ist Sache des Teilnehmers.  

Haftung 
GPMC haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die korrekte Durchführung der Reisen. Für andere als Personenschäden ist die Haftung auf den doppelten Reisepreis pro Reisenden und den unmittelbaren Schaden beschränkt. Kommen internationale Abkommen oder nationale Gesetze zur Anwendung, welche die Haftung weiter beschränken oder ausschliessen, so haftet GPMC nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Trotz sorgfältiger Planung können wir das Einhalten der Fahrpläne der verschiedenen Verkehrsträger nicht garantieren. Infolge hohen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung von Flughäfen, verzögerter Grenzabfertigung usw. können Verspätungen auftreten. In diesen Fällen haften wir nicht. Für die sichere Aufbewahrung deiner Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstung, Telekommunikationsmittel usw. bist du selber verantwortlich. GPMC haftet nicht für Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch sowie für Fremdleistungen, die auf deinen Wunsch durch GPMC zur Ergänzung vermittelt werden oder durch dich selber vor Ort bei Dritten gebucht werden. Gleichfalls besteht seitens GPMC keine Haftung für entgangenen Feriengenuss, Frustrationsschäden oder nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den anwendbaren internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung unter allen Rechtstiteln auf den doppelten Reisepreis pro Person begrenzt, ausgenommen diese Allgemeinen Reisebedingungen, anwendbare internationale Abkommen oder nationale Gesetze sehen weitergehende Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse vor.  

Beanstandungen 
Wo gearbeitet wird, können auch Fehler passieren. Sollte eine Reiseleistung nicht Vertragsgemäss erbracht werden, bist du verpflichtet, unverzüglich den Reiseleiter vor Ort zu informieren und Abhilfe zu verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Innerhalb von 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende kannst du eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls die Reise einen objektiven Minderwert aufweist und du vor Ort Abhilfe verlangt hast. Später eingereichte Forderungen lehnt GPMC ab. 

 

Durchführung und Abbruch der Reise 
Pro Reise muss eine Mindestanzahl Personen teilnehmen. Eine allfällige Absage der Reise wird dir bis spätestens 6 Wochen vor Abreise mitgeteilt. Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks usw. die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, können wir die Reise auch kurzfristig absagen. Die schon einbezahlten Beträge werden dir rückerstattet. Bei Abbruch der Reise aus zwingenden Gründen wird der noch nicht beanspruchte Teil des bezahlten Betrages rückvergütet. Weiteren Ansprüchen können wir keine Folge leisten.  

Teilnahmeberechtigung geistig und oder körperlich beeinträchtigter Personen  
Personen, die geistig und / oder körperlich beeinträchtigt sind und deshalb auf Betreuung angewiesen sind, sind nur zur Teilnahme an der Reise berechtigt, wenn die sie betreuenden Personen sich ebenfalls zur Reise anmelden und sich während der gesamten Reise vollumfänglich um die notwendige Betreuung kümmert. GPMC bietet keine solche Betreuung an, es können aber gemeinsam Lösungen gesucht werden. GPMC ist schon bei der Anmeldung über eine solche Beeinträchtigung sowie die betreuenden Personen zu informieren. Je nach Anzahl Teilnehmer ist nur eine beschränkte Anzahl Teilnehmer mit geistig und oder körperlich beeinträchtigter Personen möglich.  

Einreise- und Gesundheitsbestimmungen  
Für die Reisen mit GPMC ins Ausland benötigen Schweizer Staatsbürger einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte. Bürger anderer Staaten informieren sich bei der zuständigen Botschaft über die für sie geltenden Bestimmungen. Du bist selber für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Werden Einreisevorschriften nicht eingehalten oder Visa zu spät beantragt, was an der Teilnahme der Reise hindert, gelten die Annullierungsbedingungen von GPMC.  

Reisegepäck  
Wir empfehlen dir eine Reisegepäckversicherung abzuschliessen. Zerbrechliche oder empfindliche Gegenstände sind sorgfältig zu verpacken und unsere Mitarbeiter entsprechend zu informieren.  

Gerichtsstand und anwendbares Recht 
Im Verhältnis zwischen dir, GPMC und Mideast Tours ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist 3600 Thun/Schweiz.